Am 1. Februar 2002 trat
die neue Energieeinsparverordnung in Kraft. Damit soll der Energieverbrauch
der Gebäude gegenüber der Wärme- schutzverordnung von 1995 um weitere 30 % gesenkt
werden. Ziel ist die Einsparung von etwa 10 Millionen Tonnen CO2 bis zum Jahre
2005.
Die neue Energieeinsparverordnung
unterscheidet sich von der bisher gültigen Wärmeschutzverordnung im wesentlichen
in den folgende Punkten:
- Im Bereich der Gebäudehülle werden
neben den Regelquerschnitten auch die Anschlussbereiche und die Vermeidung
von Wärmebrücken berücksichtigt. Beispiele sind hier der Einbau der Fenster,
die Ausführung der Mauerkrone bei Giebelwänden und ähnliches.
- Neben der Wärmedämmung wird die
Luftdichtheit der Gebäudehülle berücksichtigt. Dadurch wird erreicht, dass
im Winter bei starkem Wind kein zu großer Kaltlufteintrag in die Gebäude erfolgt,
der den Heizaufwand vergrößern würde. Außerdem wird damit Schäden an den Außenbauteilen
vorgebeugt, die durch Undichtigkeiten entstehen können. Dies kann besonders
bei ausgebauten Dachgeschossen beobachtet werden. Diese Räume sind im Winter
oft schwer zu beheizen, weil durch große Undichtigkeiten viel kalte Außenluft
in die Räume einströmt und warme Innenluft entweicht.
- -Neben dem Wärmeschutz der Gebäudehülle
wird das Heizsystem mit Wärmeerzeugung und Wärmeverteilung in die Betrachtungen
mit einbezogen.